Datenschutz
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird in Deutschland mit der Datenschutzgesetzgebung umgesetzt. Dieses Grundrecht wird in der EU- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) (BDSG neu) und anderen datenschutzrelevanten Gesetzen, wie TKG (Telekommunikationsgesetz), TMG (Telemediengesetz), Sozialgesetzbücher, BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) und vielen weiteren Gesetzen geregelt.
Ziel und Zweck des Datenschutzes ist es, die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten zu schützen. (Art. 1 Abs. 2 DSGVO).
In der heutigen Zeit ist Datenschutz nicht nur für Ihre Kunden ein wichtiges Thema, sondern auch für Ihre Dienstleister, Partner und Beschäftigten.
Jedes Unternehmen ist gemäß Datenschutzgrundverordnung verpflichtet, die Vorgaben der DSGVO und des BDSG (neu) umzusetzen. Bei mehr als 9 Personen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, muss ein Beauftragter für den Datenschutz bestellt werden. Die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten kann sowohl ein interner oder ein externer Datenschutzbeauftragter übernehmen.
Unter Umständen kann die Bestellung auch schon bei bestimmten Verarbeitungen, unabhängig von der Anzahl der in der Datenverarbeitung Beschäftigten, erforderlich sein.
Durch die fortschreitende Digitalisierung und Sensibilisierung steht der Datenschutz immer mehr im Fokus.
Heben auch Sie sich von anderen Unternehmen durch einen datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten ab.
Lassen Sie sich noch heute beraten.