Datenschutz für Startups

Datenschutz
für Startups

Expertenrat zum Datenschutzgesetz gesucht? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Datenschutz für Startups. Sie stehen kurz vor der Unternehmensgründung oder sind gerade im Aufbau Ihres Unternehmens? Hier kommt die Datenschutzgesetzgebung ins Spiel: Ziel der Datenschutzgrundverordnung ist es: „Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten.“ Art.1 Abs. 2 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Da verwundert es natürlich nicht, dass Sie in Ihrem Unternehmen den Datenschutz einem Experten in die Hand geben sollten, der Sie bei der Einhaltung des Datenschutzgesetzes unterstützt. Die zertifizierten Datenschutzbeauftragten von Helbig Datenschutz kümmern sich um all Ihre Fragen zum Thema Datenschutz und unterstützen Sie auch bei Umsetzung der EU- Datenschutzgrundverordnung (EU- DSGVO). Hier erhalten Sie weitere Informationen.

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