Hinweisgeber-
schutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Seit Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Jedes Unternehmen, welches mehr als 50 Arbeitnehmer*innen beschäftigt, muss ein internes Meldesystem (Hinweisgebersystem) implementieren.

Das Hinweisgeberschutzsystem soll Personen/Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden, schützen.

Wir bieten Ihnen eine digitale und schnelle Lösung um die Vorgaben unkompliziert und rechtssicher umzusetzen.

Schaffen Sie mit uns gemeinsam Vertrauen und Transparenz.

Was wir bieten:

  • Übernahme der Funktion der internen Meldestelle
  • Bereitstellung der digitalen Meldestelle
  • Prüfung und ggf. Weiterbearbeitung der eingehenden Meldungen.